Braucht eine Pergola eine Baugenehmigung?

Eine Pergola spendet bei starkem Sonnenschein Schatten und verlängert dank ihres verschließbaren Dachs bei Niederschlägen den Aufenthalt im Freien. Bei der Planung der Konstruktion kommt zwangsläufig die Frage auf, ob für die Pergola eine Baugenehmigung nötig ist. Die Regelungen, die diesbezüglich gelten, unterscheiden sich nicht nur von einem Bundesland zum anderen, sondern sind auch zwischen einzelnen Gemeinden verschieden. Abhilfe schafft eine Beratung beim Bauamt und die Nachfrage, ob für das Pergola Lamellendach eine Baugenehmigung eingereicht werden muss.

Ist eine Pergola genehmigungspflichtig?

Wenn Sie auf Ihrem Grundstück ein Gebäude errichten lassen wollen, dann müssen Sie dafür in den meisten Fällen eine Genehmigung beim zuständigen Bauamt einholen. Allerdings handelt es sich bei einer Pergola nicht um ein Gebäude im eigentlichen Sinne. Denn sie verfügt nicht über feste Wände, stattdessen sitzt ihr Dach auf tragenden Pfosten. Dennoch kann es sein, dass auch für eine Pergola eine Baugenehmigung notwendig ist. Ob das der Fall ist, hängt davon ab, in welchem Bundesland Sie leben und wie die Dimensionen der geplanten Pergola aussehen.

Kriterien für eine Pergola-Baugenehmigung je Bundesland

Bundesland Maximale Fläche Maximale Tiefe Mindestabstand zum
Nachbargrundstück
Link zu Ansprechpartnern
Baden-Württemberg 30 Quadratmeter Kein Grenzwert 2 Meter (2,5 Meter bei
Außenwänden von mehr
als 5 Metern Länge)
Serviceportal Baden-Württemberg
Bayern 30 Quadratmeter 3 Meter 3 Meter Bauaufsichtsbehörden
Berlin 30 Quadratmeter 3 Meter 3 Meter Baugenehmigungsbehörden
Brandenburg 30 Quadratmeter 4 Meter 3 Meter Bauaufsichtsbehörden
Bremen 30 Quadratmeter 3,5 Meter 2,5 Meter Bauaufsichtsbehörden
Hamburg 30 Quadratmeter 3 Meter 2,5 Meter Zuständige Einrichtungen
(suchbar nach Wohnanschrift)
Hessen Generell keine Baugenehmigung notwendig 3 Meter Bauaufsichtsbehörden
Mecklenburg-Vorpommern 30 Quadratmeter 3 Meter 3 Meter Bauaufsichtsbehörden
Niedersachsen 30 Quadratmeter Kein Grenzwert 3 Meter Bauaufsichtsbehörden
Nordrhein-Westfalen 30 Quadratmeter 4,5 Meter 3 Meter Bauportal NRW
Rheinland-Pfalz Keine Grenzwerte für Fläche und Tiefe,
stattdessen maximales Volumen von 50 Kubikmetern
3 Meter Bauaufsichtsbehörden
Saarland 36 Quadratmeter 3 Meter 3 Meter Bauaufsichtsbehörden
Sachsen 30 Quadratmeter 3 Meter 3 Meter Bauaufsichtsbehörden
Sachsen-Anhalt 30 Quadratmeter 3 Meter 3 Meter Bauaufsichtsbehörden
Schleswig-Holstein 30 Quadratmeter 3 Meter 3 Meter Bauaufsichtsbehörden
Thüringen 30 Quadratmeter 4 Meter 3 Meter Bauaufsichtsbehörden

Wann muss in den einzelnen Bundesländern für eine Pergola eine Baugenehmigung eingeholt werden?

In den meisten Bundesländern hängt die Frage, ob für die Pergola eine Baugenehmigung eingeholt werden muss oder nicht, mit der Fläche der geplanten Überdachung zusammen. In elf der 16 Bundesländer liegt die Grenze bei 30 Quadratmetern. Ist also die vorgesehene Fläche kleiner, dann ist es nicht nötig, für die Pergola eine Baugenehmigung einzuholen. Im Saarland ist bei einer Fläche ab 36 Quadratmetern für die Pergola eine Baugenehmigung nötig. In Brandenburg darf die Fläche nicht größer sein als 20 Quadratmeter, wenn man auf einen Bauantrag verzichten möchte. Zudem darf das Volumen der überdachten Fläche nicht größer sein als 75 Kubikmeter.

In Rheinland-Pfalz ist die Größe der Fläche irrelevant, wenn es darum geht, ob für eine Pergola mit Lamellendach eine Baugenehmigung nötig ist. Hier zählt einzig das Volumen. Liegt es unter 50 Kubikmetern, dann ist die Pergola nicht genehmigungspflichtig. In Bremen ist das einzige Kriterium die Tiefe, die das Bauvorhaben erreicht. Dringt das Bauwerk nicht tiefer als drei Meter in den Boden ein, dann ist keine Genehmigung nötig. Diese Tiefe erreicht eine Pergola üblicherweise nicht. Besonders bequem ist es übrigens, wenn Sie in Hessen leben. Dort werden nämlich sämtliche Überdachungen als verfahrensfreie Baumaßnahmen angesehen. Das heißt, dass es keinen Grund gibt, für eine Pergola mit Lamellendach eine Baugenehmigung einzuholen.

Welcher Abstand zur Grundstücksgrenze muss beim Bau der Pergola eingehalten werden?

Für die Frage, ob für eine Pergola eine Baugenehmigung eingeholt werden muss, stehen die Maße der Konstruktion im Vordergrund. Wichtig ist aber auch die Position der Pergola auf dem Grundstück. Konkret geht es darum, welchen Abstand die Konstruktion zur Grundstücksgrenze haben darf. Auch dazu hat jedes Bundesland seine eigenen Vorschriften. In den meisten Ländern ist eine Grenze von drei Metern zum Nachbargrundstück einzuhalten. Eine Ausnahme stellt unter anderem Hamburg dar, wo der Abstand bei mindestens 2,5 Metern liegen muss. In Bremen gibt es bestimmte Gebiete, in denen Pergolen einen Mindestabstand von 2,5 Metern zur Grundstücksgrenze einhalten müssen, generell gilt im kleinsten deutschen Bundesland aber die Vorgabe von drei Metern.

Etwas kompliziert sind die Regelungen in Baden-Württemberg. Dort wird zur Ermittlung des Mindestabstands, den ein Bauwerk zum Nachbargrundstück haben muss, die Länge der Außenwände betrachtet. Beträgt diese weniger als fünf Meter, dann muss das Gebäude mindestens zwei Meter vom Zaun entfernt stehen. Sind die Wände länger als fünf Meter, dann muss die Konstruktion mindestens 2,5 Meter vom Grundstück des Nachbarn entfernt sein.

Im Gegensatz zu den Dimensionen der Überdachung ist der Abstand zur Grundstücksgrenze übrigens nicht zwingend festgeschrieben. Wenn Ihr Nachbar einverstanden ist, dass Ihre Pergola sehr nah an seinem Grundstück steht, dann gibt es üblicherweise seitens der Gemeinde keine Einwände.

Eine Beratung ist unerlässlich

Zwar existieren in jedem Bundesland Regelungen, in welchen Fällen für eine Pergola eine Baugenehmigung nötig ist. Das letzte Wort hat jedoch die Gemeinde. Es kann also durchaus möglich sein, dass die Konstruktion, die Sie geplant haben, laut Vorgaben des Landes nicht genehmigungspflichtig ist, die Vorschriften der Gemeinde aber für das Lamellendach eine Baugenehmigung erforderlich machen. Um eine Überraschung zu vermeiden und zu erfahren, welche Regelungen nun zu beachten sind, sollten Sie am besten eine Beratung bei dem für Sie zuständigen Bauamt in Anspruch nehmen. So erfahren Sie aus erster Hand, ob für Ihre geplante Pergola mit Lamellendach eine Baugenehmigung nötig ist oder nicht.

Wie wird eine Pergola von ALULIVING errichtet?

Wenn wir eine Pergola bauen, ist eine relativ unkomplizierte Vorbereitung notwendig. Wir müssen kein komplettes Fundament unter der Pergola gießen. Es genügt, jeweils ein Punktfundament für jeden tragenden Pfosten anzulegen. Trotz dieses recht geringen Aufwands gehen wir die Aufgabe selbstverständlich stets professionell an. Sie können also nicht nur von unseren Produkten, sondern auch von unserem Service beste Qualität erwarten.

Jedes Punktfundament ist 40 mal 40 Zentimeter groß und weist eine Tiefe von 60 Zentimetern auf. In vielen Bundesländern ist für eine Überdachung, die mindestens drei Meter tief in den Boden eindringt, eine Baugenehmigung notwendig. Aufgrund der verhältnismäßig geringen Tiefe unserer Punktfundamente betreffen Sie diese Vorschriften jedoch nicht. Dennoch erhält jeder Pfosten dank der Fundamente die notwendige Standfestigkeit, damit die Pergola selbst starkem Wind widersteht. Wollen Sie eine Terrasse direkt am Haus mit einer Überdachung versehen, dann ist auch eine Wandmontage denkbar. Die Anbringung an der Hausfassade macht die Pfosten auf dieser Seite und damit mehrere Punktfundamente überflüssig.

Wie groß kann eine Pergola von ALULIVING sein?

Wir von ALULIVING planen unsere Pergolen nach einer cleveren Modulbauweise. Dadurch ist es möglich, eine Konstruktion zu errichten, die nahezu unbegrenzte Dimensionen erreicht. Zudem sind vielzählige Formen realisierbar – allen voran eine T-, eine L- oder eine U-Form. So kann die Pergola beispielsweise eine Terrasse überdachen, die über Eck an zwei Häuserwänden entlang verläuft. Als freistehende Lösung kann die Pergola etwa einen Pool oder eine Außenküche mitsamt Sitzbereich überspannen. Bei der Planung von Größe und Form sind also keine Grenzen gesetzt. Allerdings entscheiden die örtlichen Vorgaben darüber, ob für die Pergola eine Baugenehmigung notwendig ist oder nicht. Sollten Sie unbedingt vermeiden wollen, für Ihre Pergola mit Lamellendach eine Baugenehmigung zu beantragen, dann halten Sie die Konstruktion im entsprechenden Rahmen.

Es ist allerdings nicht empfehlenswert, die Entscheidung über die Größe der Pergola von der Baugenehmigung abhängig zu machen. Sie würden sich im Nachhinein ärgern, wenn Sie sich für eine kleinere Pergola entschieden hätten, nur um sich für das Lamellendach eine Baugenehmigung zu ersparen.

Spielt die Ausstattung der Pergola für die Baugenehmigung eine Rolle?

Ob Sie für Ihre Pergola eine Baugenehmigung benötigen, ist vor allem von der Größe der Konstruktion abhängig. Keine Rolle spielt hingegen die Ausstattung. So ist es beispielsweise irrelevant, ob Sie für ein Lamellendach eine Baugenehmigung einholen oder für eine andere Art von Dach. Die Dächer aller Pergolen von ALULIVING sind mit drehbaren Lamellen versehen. Dadurch können Sie die Sonneneinstrahlung flexibel beeinflussen. Bei den Modellen „Cabrio“ und „Panorama“ sind zudem die Dächer fahrbar, lassen sich also vollständig öffnen. Darüber hinaus können Sie Ihre Pergola nach Wunsch mit einer Reihe von Zubehör versehen lassen. So können Sie beispielsweise eine Infrarot-Heizung oder eine indirekte Beleuchtung in der Pergola installieren lassen. Möglicherweise beeinflusst die Notwendigkeit eines Stromanschlusses die

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